AGB

A: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen gegenüber Verbrauchern

Stand 04/ 2016

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen des Erik Mauch Verlags vertreten durch Dr. Erik Mauch (nachfolgend: „Verkäufer“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber Verbraucher (nachfolgend: „Käufer“) im Sinne des § 13 BGB, demnach gegenüber jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Mit seiner Bestellung willigt der Käufer in diese Bedingungen ein. Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers stellen kein bindendes Verkaufsangebot gegenüber dem Käufer dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung an den Verkäufer, dem Käufer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

(2) Der Käufer gibt durch den Abschluss des Online-Bestellvorgangs ein verbindliches Kaufangebot gegenüber dem Verkäufer ab. Die Annahme dieses Kaufangebotes durch den Verkäufer erfolgt erst durch eine gesonderte Annahmeerklärung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Kaufangebotes.

§3 Preise

Die von dem Verkäufer gegenüber Verbrauchern im Sinne des §1 angegebenen Preise beinhalten sämtliche Preisbestandteile inkl. der jeweiligen gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird dabei gesondert ausgewiesen. Die Verpackungs- und Versandkosten werden bei dem jeweiligen Produktangebot gesondert dargestellt und ausgewiesen. Andere Preisbestandteile, wie z.B. weitere Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, können bei grenzüberschreitenden Lieferungen anfallen.

§4 Lieferung

(1) Die bei den Produkten angegebenen Lieferzeiten beginnen mit dem Tag, der dem Tag des Vertragsschluss, oder bei Zahlungen per Vorkasse und PayPal, dem Tag der Zahlungsanweisung des Käufers an seinen Zahlungsdienstleister, folgt. Die Lieferung erfolgt spätestens innerhalb der angegebenen Lieferzeit. Fällt der letzte Tag der Lieferfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Empfangsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.

(2) Im Falle einer Lieferung außerhalb von Deutschland verlängert sich die bei den Produkten angegebene späteste Lieferzeitpunkt um 5 Werktage, im Falle einer Lieferung außerhalb der EU um 10 Werktage.

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen können per Vorkasse oder, Bonität vorausgesetzt, per Rechnung erfolgen.

(5) Bei Auswahl der Zahlung per Vorkasse wird dem Käufer die Bankverbindung des Verkäufers mit Vertragsannahme bekanntgegeben. Der Versand der Ware erfolgt mit vollständigem Zahlungseingang bei dem Verkäufer.

§6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag bleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

§7 Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Rechtswahl nach Absatz 1 gilt bei Verbrauchern i.S.v. § 1 Absatz 1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Die Regelungen über das UN- Kaufrecht finden keine Anwendung.

B: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen gegenüber Unternehmer

Stand 05/2020

§1 Geltungsbereich

(a.i.1) Diese Bedingungen des Erik Mauch Verlags vertreten durch Dr. Erik Mauch (nachfolgend: „Verkäufer“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber Unternehmer (nachfolgend: „Käufer“) im Sinne des § 14 BGB, demnach gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(a.i.2) Mit seiner Bestellung willigt der Käufer in diese Bedingungen ein. Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsschluss und Änderungsvorbehalt

(a.i.1) Die Angebote des Verkäufers stellen kein bindendes Verkaufsangebot gegenüber dem Käufer dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung an den Käufer, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

(a.i.2) Kaufangebote kann der Käufer per Fax, E-Mail sowie telefonisch unterbreiten. Die Annahme des Vertrages durch den Verkäufer erfolgt innerhalb von 14 Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung, eine Zahlungsaufforderung oder durch die Versendung der Ware.

(a.i.3) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

§3 Preise

(a.i.1) Soweit in den Angeboten und Aufträgen nicht anderes angegeben, verstehen sich die genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge zuzüglich der gesetzlich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(a.i.2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Lager“.

§4 Lieferung

(a.i.1) Angaben über die Lieferfrist gelten nur dann als verbindlich, wenn der Liefertermin schriftlich von dem Verkäufer zugesagt wurde.

(a.i.2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager auf Kosten und Gefahr des Käufers.

(a.i.3) Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat er den Käufer rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Käufer ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz anstelle der Leistung bleibt unberührt.

(a.i.4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

§5 Zahlungsbedingungen

(a.i.1) Zahlungen können per Vorkasse oder, Bonität vorausgesetzt, per Rechnung erfolgen.

§6 Umtauschrecht

Räumt der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich und schriftlich ein Umtauschrecht ein, muss die Rücksendung der Ware nach Absprache mit dem Verkäufer und in einem einwandfreiem Zustand sowie in der Originalverpackung erfolgen. Die Rücksendung erfolgt dabei auf Kosten und Gefahr des Käufers.

§7 Aufrechnung / Zurückbehaltung

(a.i.1) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(a.i.2) Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§8 Eigentumsvorbehalt

(a.i.1) Der Liefergegenstand, einschließlich eventueller Zugaben („Naturalrabatte“), bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche im Eigentum des Verkäufers. Für den Fall, dass sich der Käufer vertragswidrig verhält, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird von dem Verkäufer ausdrücklich erklärt.

(a.i.2) Die Vorbehaltsware kann im normalen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Für den Fall der Veräußerung tritt der Käufer seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen und nur in Höhe des Betrages, der dem von dem Verkäufer in Rechnung gestellten Preises der Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Hiervon unberührt bleibt die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen. Der Verkäufer wird von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(a.i.3) Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Diesbezüglich setzt sich das bestehende Anwartschaftsrecht des Käufers an der verarbeiteten Vorbehaltsware fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer regelmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Absicherung der Forderungen des Verkäufers tritt der Käufer auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretung nimmt der Verkäufer hiermit an.

(a.i.4) Solange das Eigentum an der Vorbehaltsware noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt sein. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle notwendigen Informationen und ggf. Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind.

(a.i.5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers teilweise freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§9 Mängelhaftung

(a.i.1) Die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung Ersatz geliefert wird.

(a.i.2) Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. Nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes (3) gilt ferner, dass sich die Haftungsbeschränkungen aus Absatzes (1) nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche erstrecken, die der Käufer wegen eines Mangels geltend machen kann.

(a.i.3) Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund. Dies gilt auch bei Arglist und Garantieversprechen oder wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.

(a.i.4) Vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge leistet der Verkäufer bei dem Vorliegen eines Mangels, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(a.i.5) Bei Verkäufen an einen Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne (§ 1 HGB) gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne des § 377 HGB. Bei Unterlassen der gesetzlichen Anzeigepflichten gilt die Ware als genehmigt.

(a.i.6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

§10 Haftung

(a.i.1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.

(a.i.2) Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(a.i.3) Der Schadensersatzanspruch des Käufers für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Absatz 1 oder 2 gegeben ist.

(a.i.4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§11 Schlussbestimmungen

(a.i.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(a.i.2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(a.i.3) Die Regelungen über das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

C: Hinweis auf Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 hat das EUROPÄISCHE PARLAMENT und der EUROPÄISCHE RAT die Schaffung einer Internetplattform beschlossen, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern anlässlich von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen ermöglichen soll. Verbraucher erhalten über die URL https://ec.europa.eu/consumers/odr/ nähere Informationen und einen Zugang zu der Plattform.

E-Mail des Verkäufers: Erik.Mauch.Verlag@t-online.de